Finanzierung und Förderung des Fernkurses
Die Weiterbildung an einer Fernschule hat natürlich ihren Preis. Dieser Preis ist abhängig vom gewählten Fernkurs und wird in der Regel in Form von monatlichen Teilbeträgen (Raten) abgerechnet. Hinzukommen bei manchen Kursen noch Sonderkosten für Seminare (Seminarkosten, Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung bei mehrtägigen Seminaren) oder Prüfungsgebühren für externe Prüfungen - beispielsweise vor der IHK. Außerdem können Kosten für Fachbücher entstehen, wenn Sie Ihr Wissen weitervertiefen wollen. Und natürlich fallen auch Kosten an, wenn Sie Ihre Einsendeaufgaben auf dem Postweg zum Fernlehrer senden. Summiert man alle Posten auf, können je nach Fernkurs schnell mehr als Tausend Euro zusammenkommen.
Wenn Sie einen weiterbildenden Fernkurs absolvieren wollen, der auf Ihrem Beruf aufbaut und Ihnen bei Ihrer momentanen Tätigkeit hilfreich sein wird, kann es sich für Sie lohnen, im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne zu sprechen. Viele Unternehmen unterstützen heutzutage die Fortbildung ihrer Mitarbeiter und tragen im Zuge dessen einen Teil oder die gesamten Kosten für einen sinnvollen Fernkurs. In bestimmten Fällen kommt eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Frage. Falls das auch auf Sie zutreffen könnte, sollten Sie sich bereits vorab mit Ihrem Arbeitsberater treffen und die Möglichkeiten zur Förderung Ihres gewünschten Fernkurses besprechen. Für die Erreichung eines schulischer Abschlüsse können Sie BAFöG beantragen, dabei werden im Höchstfall die letzten zwölf Monate vor Kursabschluss gefördert. Daneben ist unter Umständen auch eine Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (kurz: AFBG) möglich. Über die Voraussetzungen, klärt Sie Ihre Fernschule gerne auf. Wenn Sie einen Fernkurs absolvieren, der Ihrer persönlichen Ausbildung oder Fortbildung dient, können Sie die Kosten des Fernkurses bei Ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen. Diese Kosten müssen entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben angesetzt werden, wobei man nicht frei wählen kann. Die lukrativere Anerkennung der Kosten für den Fernkurs als Werbungskosten durch das Finanzamt ist nur möglich, wenn das Finanzamt den Fernkurs als Fortbildungsmaßnahme bewertet. Sieht das Finanzamt im Fernkurs eine Ausbildung, so können die Kosten nur als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Bei einem finanziell knappen Haushalt können Sie natürlich auch die Aufnahme eines Kredites zur Deckung der Kursgebühren in Erwägung ziehen. Dabei können Sie die monatliche Rate niedriger ansetzen als die Fernschule dieses tut und den Kurs so über einen längeren Zeitraum finanzieren. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch vorher mit der jeweiligen Fernschule sprechen, ob diese Ihnen nicht ggf. auch mit der Ratenhöhe entgegenkommen kann. |